Kinder- und Jugendschutz im Internet
Das Internet hat seine Schattenseiten. Es beinhaltet nicht nur wertvolle Informationen und Unterhaltung, sondern mitunter auch Seiten, die Gewalt verherrlichen, pornographische Inhalte anbieten oder extremistische politische Positionen vertreten. Teilweise sind solche Angebote illegal, teilweise zwar zulässig, aber nur für erwachsene Nutzer. Dabei kann man nicht voraussetzen, dass Kinder mit Darstellungen von Gewalt, Pornographie, Drogenkonsum etc. ohne weiteres klarkommen. Sie brauchen daher noch Schutz vor Bildern, Texten oder Filmen, die ihnen Angst machen, die sie aggressiv machen oder ihnen sozialschädliche Orientierungen nahe legen.
Wenn Ihnen eine Website mit problematischen Inhalten begegnet, können Sie diesen Fund an Stellen melden, die Ihrem Hinweis dann nachgehen. Diesen Hinweis können Sie in unser vorbereitetes Meldeformular eingeben, das direkt an FSM und Jugendschutz.net geleitet wird.
Die FSM – Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia Dienstanbieter – ist ein eingetragener Verein, der 1997 von Medienverbänden und Unternehmen gegründet wurde. Die Selbstkontrollorganisation bietet jedermann die Möglichkeit, sich über strafbare oder jugendgefährdende Inhalte im Netz zu beschweren. Eingehende Beschwerden behandelt die FSM in einem geordneten Verfahren: Der Anbieter des gerügten Inhalts wird aufgefordert, für Abhilfe zu sorgen. Erfolgt vom Betreiber der Website keine Reaktion, wird der Serverbetreiber gesetzlich haftbar gemacht. Bis heute haben sich etwa 370 deutsche Unternehmen verpflichtet, den Verhaltenskodex der FSM zu beachten.
jugendschutz.net in Mainz ist eine Stelle, die von den Landesjugendministerien gemeinsam eingerichtet wurde, um für die Beachtung des Jugendschutzes in Multimedia und Internet zu sorgen. jugendschutz.net wird selbst im Netz aktiv, um jugendbeeinträchtigende Angebote zu finden. Auch sollen vor allem die Anbieter dazu bewegt werden, die problematischen Angebote freiwillig zu sperren, zu verändern oder nur für Erwachsene zugänglich zu machen.
Bitte beachten Sie:
Bevor Sie eine Fundstelle melden, sollten Sie überprüfen, ob es sich wirklich um Kinderpornographie, Volksverhetzung etc. handelt. Hinweise auf kinderpornographische Inhalte zum Beispiel, die dann lediglich zu Bildern von spärlich bekleideten, jungen Frauen führen, beschäftigen die Ermittlungsbehörden unnötig und behindern andere Ermittlungen.
Eine klare Definition von Kinderpornographie finden Sie unter:
heise-online.de/ Netz gegen Kinderporno
Tragen Sie alle Informationen zusammen, die den Behörden helfen, den Urheber der Veröffentlichung zu ermitteln. Die wichtigsten Angaben finden Sie in unserem Meldeformular aufgeführt.
Wenn Sie sich gezielt auf die Suche nach Kinderpornographie machen oder solche Bilder sammeln (und sei es nur zu Beweiszwecken), machen Sie sich strafbar. Die Behörden benötigen von Ihnen kein Beweismaterial, sondern lediglich eine Beschreibung, warum es sich nach Ihrer Meinung um illegale Inhalte handelt.
Bitte leiten Sie Ihren Hinweis nicht an mehrere Stellen gleichzeitig, um unnötige Doppelermittlungen zu vermeiden.
Meldestellen
Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia Dienstanbieter FSM
Beschwerdeformular der FSM
E-Mail: hotline@fsm.de
Jugendschutz.net
Beschwerdestelle von jugendschutz.net
E-Mail: hotline@jugendschutz.net
Auszug aus: http://www.internet-abc.de